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   OLG Bremen, 07.09.2011 - 3 W 13/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4636
OLG Bremen, 07.09.2011 - 3 W 13/11 (https://dejure.org/2011,4636)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.09.2011 - 3 W 13/11 (https://dejure.org/2011,4636)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. September 2011 - 3 W 13/11 (https://dejure.org/2011,4636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 53 Abs. 1, 35 Abs. 1 GBO
    Grundbuchverfahren, Bindung des Grundbuchamtes an die im Erbschein bezeugte Erbfolge

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    GBO §§ 35 Abs. 1, 53 Abs. 1
    Sonstiges Zivilrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 35 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1
    Zur Bindung des Grundbuchamtes an im Erbschein bestätigte Erbfolge- keine ergänzende bzw. abweichende Auslegung zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Grundbuchamtes an die in einem Erbschein bezeugte Erbfolge; Berechtigung des Grundbuchamtes zu einer eigenen ergänzenden oder abweichenden Auslegung der Verfügung von Todes wegen

  • notar-drkotz.de

    Bindung des Grundbuchamtes an die im Erbschein bezeugte Erbfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 35 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1
    Bindung des Grundbuchamts an die im Erbschein bezeugte Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundbuchamt ist an Erbschein gebunden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erbschein auch für Grundbuchamt bindend

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Der Erbschein ist für das Grundbuchamt bindend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 335
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2011 - 3 W 13/11
    Dabei muss die Gesetzesverletzung feststehen und die Unrichtigkeit des Grundbuchs glaubhaft sein (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.02.2000, 2Z BR 139/99, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2011 - 3 W 13/11
    Dementsprechend ist die im Erbschein verlautbarte Erbfolge für das Grundbuchamt verbindlich; zu einer eigenen Prüfung der Rechtslage, insbesondere zu einer eigenen ergänzenden oder abweichenden Auslegung der Verfügungen von Todes wegen, ist das Grundbuchamt nicht berechtigt; die Verantwortung für die Auslegung der Anordnungen des Erblassers trägt allein das Nachlassgericht (BayObLG, Beschluss vom 14.11.1996, 2Z BR 83/96, zitiert nach juris; Demharter, Grundbuchordnung, 27. Aufl., § 35 Rn. 26, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 15 W 35/00

    Nachweis der Erbfolge im Grundbuchberichtigungsverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 07.09.2011 - 3 W 13/11
    Insbesondere ist das Grundbuchamt nicht befugt, tatsächliche Ermittlungen über einen etwaigen, in der Testamentsurkunde gegebenenfalls nur unvollständig zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen durchzuführen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2000, 15 W 35/00, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.09.2020 - V ZB 8/20

    Eingezogener Erbschein ist kein Nachweis der Erbfolge

    2 Z 21/90|BayObLG; 15.03.1990; 2 BReg Z 21/90">FamRZ 1990, 669, 670; OLG Bremen, FamRZ 2012, 335; OLG Köln, FGPrax 2012, 57; OLG München, FGPrax 2017, 12, 13 f.; OLG Frankfurt, FGPrax 2019, 58; Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl., § 35 Rn. 84; Meikel/Krause, GBO, 11. Aufl., § 35 Rn. 62; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 35 GBO Rn. 47, 62; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 35 Rn. 26; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 784; BeckOK GBO/Wilsch, [1.6.2020], § 35 Rn. 60).
  • OLG Köln, 02.01.2012 - 2 Wx 240/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

    An die im Erbschein bezeugte Erbfolge war und ist das Grundbuchamt gebunden (vgl. OLG Bremen, Beschluß vom 7. September 2011 - 3 W 13/11 -, juris).
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